Am 29. September 2026 meldete Tesla, dass Kroatien die vorläufige EU-Typgenehmigung der RDW für Teslas Fahrassistenzsystem anerkannt hat; laut kroatischen Medien traf die Typgenehmigungsbehörde, das Staatsamt für Metrologie (Državni zavod za mjeriteljstvo), diese Entscheidung. Eine eigene Veröffentlichung dieser Behörde haben wir nicht gefunden. Die Genehmigung gilt für Fahrzeuge mit der neuesten Hardware (HW4). Für HW3 hat Tesla eine eigene Softwareversion angekündigt, 'v14 Lite', die nicht unter diese Genehmigung fällt.

FSD nur auf HW4 genehmigt

Genehmigt am 29. September 2026 | Quelle: Državni zavod za mjeriteljstvo (laut N1 / HINA; Ankündigung Tesla)

Was passiert

Am 29. September 2026 meldete Tesla, dass Kroatien die vorläufige EU-Typgenehmigung anerkannt hat, die die niederländische RDW am 10. April 2026 für Teslas Fahrassistenzsystem FSD (Supervised) erteilt hat. Laut kroatischen Medien (N1, auf Grundlage der Nachrichtenagentur HINA) traf die Typgenehmigungsbehörde, das Staatsamt für Metrologie (Državni zavod za mjeriteljstvo), diese Entscheidung. Eine eigene Veröffentlichung dieser Behörde haben wir nicht gefunden; das Datum oben ist das von Teslas Ankündigung. In Europa heißt das System inzwischen 'Tesla Assisted Driving'. Es bleibt ein überwachtes Fahrassistenzsystem: Die Verantwortung liegt weiterhin beim Fahrer.

Ob Kunden das System in Kroatien bereits nutzen können, konnten wir noch nicht bestätigen. Deshalb schreiben wir 'genehmigt' und nicht 'verfügbar'.

Was das für HW3 bedeutet

Die Anerkennung selbst nennt keine Hardwareversion. Die finnische Behörde Traficom schrieb am 23. Juni 2026, dass das geprüfte System für Tesla-Modelle mit der neuesten Hardwaregeneration gilt und dass der Hersteller für ältere Fahrzeuge kein entsprechendes Verfahren eingeleitet hat (Quelle).

Für HW3-Fahrzeuge hat Tesla eine eigene Softwareversion angekündigt, bezeichnet als 'v14 Lite'. Sie ist nicht Teil der genehmigten Version. Tesla hat HW3-Autos mit der Aussage verkauft, die Hardware sei für vollständig autonomes Fahren geeignet. Ob und wie Tesla diese Aussage auf HW3 wahr macht, ist die Frage, um die es im niederländischen Fall geht.

Vorläufig und national

Die Anerkennung gilt nur in Kroatien und ist vorläufig. Über eine EU-weite Genehmigung stimmen die Mitgliedstaaten im Technischen Ausschuss Kraftfahrzeuge (TCMV) der Europäischen Kommission ab. Ein Termin für diese Abstimmung steht noch nicht fest. Lehnt die Kommission die Genehmigung ab, wird die vorläufige Genehmigung sechs Monate nach diesem Beschluss widerrufen (Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858).

Was wir tun

Eigentümer in Kroatien mit einem HW3-Tesla können sich registrieren, mit oder ohne separaten FSD-Kauf. Wir nehmen sie in das Register auf und halten diese Seite aktuell.

Wir sind keine Anwaltskanzlei und geben keine Rechtsberatung.

Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Wir sind keine Anwaltskanzlei und vertreten dich nicht. Laufende Sammelklagen werden von den genannten Kanzleien geführt.

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