Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen zu dieser Initiative. Ist etwas nicht abgedeckt? Nutze die Kontaktseite.
Berechtigung
Maßgeblich ist deine Hardware, nicht dein Kauf. Hat dein Tesla Selbstfahr-Hardware von vor HW4, also Hardware 2, 2.5 oder 3 (auch "FSD Computer" genannt)? Dann bist du dabei, egal ob du das Full Self-Driving-Paket gekauft hast oder nicht. Tesla versprach von Oktober 2016 bis August 2024 bei jedem Auto, dass die Hardware für vollständiges autonomes Fahren geeignet sei, und dieses Versprechen galt für das Auto selbst, nicht nur für diejenigen, die FSD extra gekauft haben. Hardware 3 ist unser Schwerpunkt, weil die Beweise dort am stärksten sind, aber auch die älteren HW2 und HW2.5 gehören dazu. Welche Modelle und Baujahre das genau sind und wie du deine Hardwareversion herausfindest, liest du in den folgenden Fragen.
Alle Tesla mit Selbstfahr-Hardware von vor HW4: Model 3, Model S, Model X und Model Y. Hardware 2 und 2.5 waren grob in Autos aus 2016-2019 verbaut, Hardware 3 (FSD Computer 3.0) ab 2019. Die meisten HW3-Autos wurden zwischen 2019 und Ende 2023 ausgeliefert, aber der genaue Übergang zu HW4/AI4 variiert je nach Modell und Region. Hast du das kostenlose HW2.5 → HW3-Retrofit erhalten? Dann hast du jetzt HW3. Der Cybertruck fällt nicht darunter (HW4/AI4 von Anfang an). Weltweit soll es laut Electrek schätzungsweise 4 Millionen Fahrzeuge sein.
Im Auto: gehe zu Bedienung → Software → Zusätzliche Fahrzeuginformationen. Dort steht deine Hardwareversion (HW2, HW2.5, HW3 oder AI4/HW4). In der Tesla-App findest du unten auf dem Hauptbildschirm deine VIN (lang drücken zum Kopieren). Autos mit HW4/AI4 wurden in der Regel ab Ende 2023 ausgeliefert, aber der Übergang variiert je nach Modell und Region. Unsicher? Melde dich an und wähle "Weiß ich nicht" als Hardwareversion; dann helfen wir dir, es herauszufinden.
Ja. Wir sammeln Eigentümer weltweit. Die niederländische Initiative konzentriert sich auf Maßnahmen auf EU-Ebene, aber alle werden gezählt. Die Jurisdiktionen-Seite zeigt, was lokal passiert. In den USA gibt es eine zertifizierte Sammelklage (CPM Legal), in Australien eine über Echo Law. Melde dich mit deinem Land an. Deine Anmeldung stärkt sowohl das weltweite Register als auch den Druck auf Tesla.
Wir nehmen Anmeldungen aus jedem Land entgegen, in dem Tesla verkauft. Europa ist der Kern: alle EU-Länder plus Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und das Vereinigte Königreich. Darüber hinaus nehmen wir die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, die Türkei, Südkorea, Japan, China und weitere Länder auf. Länder, in denen FSD derzeit genehmigt ist: Belgien, Dänemark, Estland, Litauen, Niederlande. Länder, in denen FSD noch nicht ausgerollt wurde: Australien, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Puerto Rico, Rumänien, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Zypern, Österreich. Die Jurisdiktionen-Seite zeigt, was je Land passiert.
Möglicherweise. In den USA läuft eine im August 2025 zertifizierte bundesweite Sammelklage (Cotchett, Pitre & McCarthy). In Australien läuft eine Sammelklage über Echo Law. Für die genaue Klassendefinition und ob du darunter fällst, wende dich direkt an die jeweilige Kanzlei. Auf der Jurisdiktionen-Seite findest du eine landesspezifische Übersicht. Die Anmeldung bei uns schließt die Teilnahme an einer lokalen Sammelklage nicht aus, und umgekehrt.
Ja. Teslas Hardware-Versprechen war nach unserer Einschätzung im Kaufpreis enthalten, den du damals für das Auto bezahlt hast. Hast du dadurch möglicherweise zu viel bezahlt oder das Auto mit Verlust verkauft, kann ein Schadensersatzanspruch auch nach dem Verkauf bestehen. Beachte: Als ehemaligem Eigentümer kannst du keine Lieferung oder Ersatz mehr verlangen; die Forderung bezieht sich dann ausschließlich auf Geld. Ob tatsächlich ein Schaden vorliegt, hängt von deinem Kauf- und Verkaufspreis ab. Meld dich an und gib an, dass du das Auto verkauft hast.
Ja. Es geht um die Hardware, nicht darum, ob FSD aktiv ist. Hat das Auto, das du jetzt besitzt, Hardware 3, kannst du mitmachen, auch wenn FSD darauf nie aktiviert wurde. Gib bei deiner Anmeldung an, dass du das Auto gebraucht gekauft hast.
Ja. Das Versprechen galt für die Hardware in jedem HW3-Auto, unabhängig vom FSD-Paket. Die Forderung sieht nur anders aus: Hast du kein separates FSD gekauft, geht es um das Hardware-Versprechen, das im Preis des Autos enthalten war; hast du es doch extra gekauft, geht es (auch) um dieses Produkt. Beide sind gültig. Wähle beim Hinzufügen deines Fahrzeugs "Noch nicht erworben" als Kaufmethode.
Für deine Anmeldung nicht, beide Gruppen gehören dazu. Für deine Forderung schon. Hast du kein separates FSD gekauft, hast du für ein Auto bezahlt, bei dem Tesla versprach, dass die Hardware für vollständiges autonomes Fahren geeignet sei; die Forderung bezieht sich dann auf den Teil des Kaufpreises, der nach unserer Einschätzung auf diesem Versprechen beruhte. Hast du das FSD-Paket extra gekauft (ca. 6.400 Euro), kommt dazu noch die Rückerstattung dieses Betrags für eine Funktion, die auf HW3 nicht wie versprochen geliefert wird. Wir untersuchen beide Wege und erfassen deinen FSD-Status daher als eigene Angabe. Ein Ergebnis oder einen Betrag können wir nicht versprechen, das hängt von der rechtlichen Beurteilung ab.
Die Forderung ist finanziell und hängt von deiner Situation ab. Hast du kein separates FSD gekauft, geht es um Entschädigung für den Teil des Kaufpreises, der nach unserer Einschätzung auf diesem Versprechen beruhte. Hast du das FSD-Paket separat gekauft, kommt dazu noch die Rückerstattung dieses Betrags. Wir rechnen nicht damit, dass Tesla vollständig autonomes Fahren auf Hardware 3 nachliefert; die Forderung zielt daher auf Geld, nicht auf Lieferung.
Wahrscheinlich nicht. Diese Forderung geht um Geld: Rückerstattung und Entschädigung. Wir rechnen nicht damit, dass Tesla vollständig autonomes Fahren auf Hardware 3 noch liefert, und bauen den Fall nicht darauf auf. Glaubst du selbst noch daran und ist das dein Ziel, passt diese Forderung nicht zu dir, und du kannst deine Anmeldung jederzeit über Einstellungen zurückziehen.
Teilnahme und Kosten
Die Anmeldung ist kostenlos und unverbindlich, du bist zu nichts verpflichtet und es entstehen keine Kosten- oder Zahlungspflichten. Eine Anmeldung gibt keinen automatischen Anspruch auf Entschädigung; ob und in welcher Höhe eine Entschädigung erreichbar ist, hängt von der rechtlichen Beurteilung ab und ist nicht garantiert. Die Teilnahme kostet dich voraussichtlich im Voraus nichts. Wir befinden uns in Gesprächen mit einem spezialisierten Prozessfinanzierer; die Absicht ist, dass du im Voraus nichts zahlst und bei einem Verlust grundsätzlich auch nichts: dieses Risiko trägt dann der Finanzierer. Gelingt es, geht ein vorab vereinbarter Teil des Erlöses an den Finanzierer; der Rest kommt den Teilnehmern zugute. Diese Vereinbarungen stehen noch nicht endgültig fest; sobald das der Fall ist, informieren wir dich.
Nur wenn es etwas zu berichten gibt. Zum Beispiel eine Antwort von Tesla, ein rechtlicher Schritt oder eine wichtige Entwicklung. Kein Spam, keine Newsletter.
Datenschutz und Daten
Deine Daten werden ausschließlich verwendet, um deine Anmeldung zu registrieren, dir Updates zum Fall zu senden und deinen Anspruch zu belegen. Wir verkaufen sie nicht und geben sie nicht an Tesla oder die Presse weiter. Geht diese Initiative auf eine Stiftung über, die den Anspruch führt, können deine Daten dorthin übertragen werden; wir informieren dich darüber im Voraus und du kannst dann Widerspruch einlegen. Siehe die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung.
Auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Nirgendwo sonst. Wir halten die DSGVO ein.
Ja, jederzeit. Melde dich an und gehe zu Einstellungen, um dein Konto und alle zugehörigen Daten zu löschen. Du kannst auch die Kontaktseite nutzen, um Auskunft oder Berichtigung zu beantragen.
Die Angabe deiner VIN ist optional. Du kannst dein Fahrzeug ohne VIN hinzufügen, wenn du das zu sensibel findest. Deine VIN wird nur benötigt, wenn der Fall in rechtliche Schritte übergeht, und du kannst sie jederzeit nachträglich hinzufügen. Falls du sie angibst: deine VIN wird in unserer Datenbank sicher gespeichert und ist niemals öffentlich sichtbar. In deinem Dashboard siehst du nur die letzten fünf Zeichen. Die vollständige VIN ist nur sichtbar, wenn du dich entscheidest, sie anzuzeigen. Wir geben sie nicht an Tesla, die Presse oder Dritte außerhalb dieses Falls weiter.
Nein. Die Statistikseite zeigt nur aggregierte Zahlen wie Gesamtteilnehmer, Fahrzeuge und Länder. Deine persönlichen Daten wie Name, E-Mail oder VIN sind niemals öffentlich sichtbar.
Rechtliches
Noch nicht. Wir befinden uns in der Sammelphase für die Niederlande, bald EU-weit. Zwei Abmahnungen wurden verschickt, beide von Tesla abgelehnt. Bei der Vorbereitung des Falls werden wir von der Anwaltskanzlei Kennedy Van der Laan unterstützt. Mögliche nächste Schritte umfassen eine Sammelklage oder ein WAMCA-Verfahren (niederländisches Massenklagegesetz); je mehr Eigentümer teilnehmen, desto stärker und repräsentativer ist der Fall. Für Nicht-EU-Teilnehmer fungieren wir in erster Linie als weltweites Register und Weitervermittler: Die Jurisdiktionen-Seite zeigt, was lokal passiert (USA: CPM Legal, Australien: Echo Law usw.). Die Anmeldung begründet kein Mandatsverhältnis.
Keine. Diese Initiative ist vollständig unabhängig. Wir verwenden öffentlich verfügbare Tesla-Aussagen als Beweise und stellen unsere Positionen sachlich dar.
Die Forderung selbst ist finanziell. Bietet Tesla in einem Vergleich oder Verfahren eine gleichwertige Lösung an, etwa ein Upgrade auf AI4 (HW4), schließen wir das nicht aus. Wir rechnen damit aber nicht und bauen die Forderung nicht darauf auf. Wir streben ein konstruktives Ergebnis an, nicht Konflikt um des Konflikts willen.
Nein. Diese Initiative bietet keine individuelle Rechtsberatung. Für spezifische Fragen zu deiner eigenen Situation wende dich an einen zugelassenen Anwalt oder eine Verbraucherorganisation.
Bei älteren Autos (Hardware 2 und 2.5) kann Verjährung eine Rolle spielen, da der Kauf länger zurückliegt. Ob ein Anspruch rechtlich noch durchsetzbar ist, beurteilen wir im Einzelfall. Melde dich ruhig an, wir schauen uns das individuell an.
Hintergrund
Mischa Sigtermans, in privater Eigenschaft. Es handelt sich weder um einen kommerziellen Dienst noch um Rechtsberatung. Bei der Vorbereitung des Falls werden wir von der Anwaltskanzlei Kennedy Van der Laan unterstützt, mit dem Ziel einer möglichen kollektiven Klage. Je mehr Eigentümer mitmachen, desto stärker und repräsentativer ist der Fall und desto größer die Chance, dass dieses Verfahren auch tatsächlich geführt wird.
Hardware 3 (FSD Computer 3.0) ist die autonome Fahrhardware, die Tesla ab 2019 auslieferte. AI4 (auch HW4 genannt) ist der Nachfolger, der ab Mitte 2023 ausgeliefert wird. Laut einer Analyse von TESMAG selbst gemeldeter Fahrdaten (März 2026) erreicht AI4 durchschnittlich etwa 450 Meilen zwischen Eingriffen, gegenüber rund 120 bei HW3. Auf HW3 läuft ein quantisiertes, reduziertes Modell. Tesla erkennt in seinem eigenen Patent an, dass diese Umgehungslösung das System für die Wahrnehmung "inoperable" (funktionsunfähig) machen kann.
Erhalte Updates zum Fortschritt dieser Initiative. Kein Tesla erforderlich. Jederzeit abmeldbar.