Was passiert
Am 21. September 2026 hat das tschechische Verkehrsministerium (Ministerstvo dopravy) die vorläufige EU-Typgenehmigung anerkannt, die die niederländische RDW am 10. April 2026 für Teslas Fahrassistenzsystem FSD (Supervised) erteilt hat. In Europa heißt das System inzwischen 'Tesla Assisted Driving'. Es bleibt ein überwachtes Fahrassistenzsystem: Die Verantwortung liegt weiterhin beim Fahrer.
Was das für HW3 bedeutet
Die Anerkennung selbst nennt keine Hardwareversion. Die finnische Behörde Traficom schrieb am 23. Juni 2026, dass das geprüfte System für Tesla-Modelle mit der neuesten Hardwaregeneration gilt und dass der Hersteller für ältere Fahrzeuge kein entsprechendes Verfahren eingeleitet hat (Quelle).
Für HW3-Fahrzeuge hat Tesla eine eigene Softwareversion angekündigt, bezeichnet als 'v14 Lite'. Sie ist nicht Teil der genehmigten Version. Tesla hat HW3-Autos mit der Aussage verkauft, die Hardware sei für vollständig autonomes Fahren geeignet. Ob und wie Tesla diese Aussage auf HW3 wahr macht, ist die Frage, um die es im niederländischen Fall geht.
Vorläufig und national
Die Anerkennung gilt nur in der Tschechischen Republik und ist vorläufig. Über eine EU-weite Genehmigung stimmen die Mitgliedstaaten im Technischen Ausschuss Kraftfahrzeuge (TCMV) der Europäischen Kommission ab. Ein Termin für diese Abstimmung steht noch nicht fest. Lehnt die Kommission die Genehmigung ab, wird die vorläufige Genehmigung sechs Monate nach diesem Beschluss widerrufen (Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858).
Was wir tun
Eigentümer in der Tschechischen Republik mit einem HW3-Tesla können sich registrieren, mit oder ohne separaten FSD-Kauf. Wir nehmen sie in das Register auf und halten diese Seite aktuell.
Wir sind keine Anwaltskanzlei und geben keine Rechtsberatung.