23 April 2026
Teslas eigener CEO: "Hardware 3 kann es einfach nicht"
Beim Q1 2026 Earnings Call am 22. April hat Elon Musk öffentlich eingeräumt, dass Hardware 3 Unsupervised FSD nicht erreichen kann. Plus: Anmeldungen außerhalb der EU geöffnet, Datenschutz und Nutzungsbedingungen aktualisiert.
Beim Q1 2026 Earnings Call am 22. April hat Elon Musk öffentlich zugegeben, was diese Website seit ihrer Gründung feststellt:
"Unfortunately Hardware 3, I wish it were otherwise but Hardware 3 simply does not have the capability to achieve unsupervised FSD."
Dies ist ein qualitativ anderes Eingeständnis als Musks Januar-2025-Versprechen (kostenloses Upgrade) oder der Oktober-2025-Walkback ("v14 Lite"). Bei einem von der SEC überwachten Investorencall ist dies ein ausdrückliches Eingeständnis, dass Hardware, die Tesla seit 2019 als "geeignet für vollautonomes Fahren" verkauft, diese Leistung nicht erreichen kann.
Teslas vorgeschlagene Lösung umfasst "micro-factories in major metropolitan areas", um HW3-Fahrzeuge auf HW4 umzurüsten, einschließlich Kameraersatz. FSD-Käufern wird ein "discounted trade-in" angeboten. VP Autopilot Ashok Elluswamy bestätigte, dass HW3 bis Ende Juni 2026 eine "distilled" v14-Version erhält.
Was das rechtlich bedeutet
Teslas Verteidigung aus den abgelehnten formellen Abmahnungen ("auf Regulierung warten") ist jetzt nicht mehr haltbar. Die RDW hat zugelassen. Tesla selbst sagt nun, dass das Problem bei der Hardware liegt, die Tesla verkauft hat.
Anmeldungen jetzt auch außerhalb der EU offen
In der vergangenen Woche wurden Anmeldungen für Besitzer außerhalb der EU geöffnet. Registrierungen werden pro Land gebündelt und, wo möglich, an lokale Verfahren weitergeleitet.
In den USA läuft seit August 2025 eine zertifizierte föderale Sammelklage über Cotchett, Pitre & McCarthy. In Australien läuft eine über Echo Law. Für andere Länder zeigt eine neue Jurisdiktionsseite die Lage.
Sondierungsgespräche laufen mit mehreren Anwaltskanzleien und Verbraucherschutzorganisationen über nächste Schritte. Die Teilnahme bleibt freiwillig, und sobald konkrete Vorschläge vorliegen, können Teilnehmer selbst entscheiden.
Datenschutz und Nutzungsbedingungen aktualisiert
Die Updates spiegeln die Expansion in Länder außerhalb der EU wider und dokumentieren ausdrücklich pro Jurisdiktion die Bündelung von Daten und Aufbewahrungsfristen. Der Geltungsbereich der Plattform ist als Informationssammler präzisiert, nicht als juristischer Dienstleister.
Die Kernprinzipien bleiben unverändert: Anmeldung ist frei und unverbindlich, kein Weiterverkauf an Dritte, EU-Hosting, und Daten sind jederzeit einsehbar, korrigierbar und löschbar.
Zum Schluss
Die Sammelphase geht weiter mit inzwischen mehr als 5.000 Anmeldungen. Größere Register pro Land stärken die Position: in den Niederlanden, in EU-Ländern, in denen FSD ausgerollt wird, und neben bestehenden Verfahren in den USA und Australien.
Dieses Update wurde am 23 April 2026 als E-Mail an 4.911 verifizierte Teilnehmer gesendet.
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