HW3 Claim: das ist der Anspruch, mit Kennedy Van der Laan und einem Rechner pro Fahrzeug — HW3 Claim            [ Zum Inhalt springen ](#main) [ ![](https://hw3claim.nl/favicon.svg)

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18 Juni 2026

Das ist der Anspruch, und das ist der nächste Schritt
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Wir legen den Anspruch offen: was er beinhaltet, was du pro Fahrzeug möglicherweise zurückfordern kannst, und ein neuer Rechner auf der Startseite. Bei der Vorbereitung werden wir von Kennedy Van der Laan unterstützt, mit einem Prozessfinanzierer und einer Stiftung in Vorbereitung. Die Klage beginnt in den Niederlanden; auf Grundlage der Kaufverträge, die du hochlädst, untersuchen wir eine Ausweitung auf andere europäische Länder.

  Es war hier eine Weile ruhig. Nicht weil nichts passiert wäre, sondern weil hinter den Kulissen intensiv an der Vorbereitung der Klage gearbeitet wurde. Das Register ist währenddessen auf fast 7.000 Anmeldungen gewachsen. Zeit, den gesamten Stand der Dinge aufzuzeigen: was der Anspruch ist, wer ihn führen wird, und was die nächsten Schritte sind.

Was der Anspruch ist
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Tesla hat ihre Autos mit der Zusage verkauft, dass die Hardware für vollständiges autonomes Fahren geeignet sei. Am 10. April 2026 genehmigte die RDW Full Self-Driving (Supervised), jedoch ausschließlich für die neueste Hardware (AI4). Fahrzeuge mit Hardware 3 und älter fallen nicht darunter. Damit ist klar, dass die versprochene Funktion auf diesen Autos nicht wie zugesagt geliefert wird.

Dieses Versprechen galt für das Auto selbst. Ein Teil des Preises, den du bezahlt hast, lässt sich nach unserer Einschätzung auf die Zusage zurückführen, dass die Hardware für vollständiges autonomes Fahren geeignet sei. Dieser Teil des Katalogwerts ist dein möglicher Anspruch. Das gilt für jeden Eigentümer eines pre-HW4-Tesla, unabhängig davon, ob du ein separates FSD-Paket gekauft hast oder nicht.

Hast du das Full Self-Driving-Paket separat gekauft? Dann kommt die Rückerstattung dieses FSD-Betrags noch dazu. Du hast separat für Software bezahlt, die auf deiner Hardware nicht wie versprochen geliefert wird.

Rechne es für dein eigenes Auto aus
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Neu auf der Startseite ist ein Rechner. Gib dein Kennzeichen ein und wir rufen Modell, Baujahr und Katalogwert automatisch bei der RDW ab. Gib an, ob du FSD gekauft hast und für wie viel. Du siehst sofort eine indikative Schätzung pro Fahrzeug, was für deinen Tesla möglicherweise geltend gemacht werden könnte. Der Rechner ist für in den Niederlanden zugelassene Teslas gemacht. Dein Kennzeichen speichern wir nicht.

Es bleibt eine Schätzung, keine Zusage. Die Beträge sind eine begründete Einschätzung, kein von einem Richter festgestellter Betrag, und du kannst daraus keine Rechte ableiten. Wir rechnen bewusst konservativ.

Bei der Vorbereitung unterstützt von Kennedy Van der Laan
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Bei der Vorbereitung der Sache werden wir von [Kennedy Van der Laan](https://kvdl.com), einer renommierten niederländischen Anwaltskanzlei, unterstützt. Das Dossier wird damit juristisch fundiert und auf ein mögliches kollektives Verfahren im Namen der Teilnehmer vorbereitet.

Außerdem sind wir im Gespräch mit einem spezialisierten Prozessfinanzierer. Was das für dich bedeutet: die Struktur ist darauf ausgelegt, dass die Teilnahme dich vorab nichts kostet und du bei Verlust grundsätzlich nichts zahlst; dieses Risiko liegt dann beim Finanzierer. Ist die Sache erfolgreich, behält der Finanzierer einen vorab vereinbarten Teil der Erlöse als Vergütung; der Rest kommt den Teilnehmern zugute. Den genauen Prozentsatz geben wir bekannt, sobald er feststeht. Wir können keinen Ausgang garantieren, aber diese Konstruktion ermöglicht es, Tesla mit echtem Gewicht gegenüberzutreten, ohne dass du vorab Kosten trägst.

Eine Stiftung, die deine Interessen vertritt
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Um die Klage wirklich führen zu können, bereiten wir die Übertragung auf eine Stiftung vor, die die Sache im Namen aller Teilnehmer führt. Ich werde selbst in den Vorstand dieser Stiftung eintreten, gerade um sicherzustellen, dass das Interesse der Teilnehmer immer an erster Stelle steht. Die Stiftung entscheidet unabhängig vom Finanzierer und verfolgt keinen Gewinnzweck. Die Sache wird als kollektive Klage nach niederländischem Recht vorbereitet. Sobald ein Verfahren anhängig ist und das Gericht sich dazu äußert, erklären wir genau, was das für dich bedeutet und welche Entscheidungen du dann hast.

Du erhältst in Kürze eine separate, persönliche E-Mail, die speziell um die Übertragung deiner Daten an die Stiftung geht. Möchtest du daran nicht teilnehmen? In dieser E-Mail kannst du Widerspruch einlegen oder deine Anmeldung löschen, vor dem darin genannten Datum. Du bist zu nichts verpflichtet und entscheidest selbst.

Die Klage beginnt in den Niederlanden
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Die rechtliche Klage richtet sich derzeit auf die Niederlande. Hier genehmigte die RDW als Erstes FSD, hier liegen die ersten Abmahnungen, und hier ist der Beweis am stärksten untermauert. Das Register bleibt für Eigentümer aus ganz Europa offen, denn Teslas Versprechen war überall dasselbe.

Ob wir die Klage auch in anderen europäischen Ländern führen können, hängt davon ab, was wir in den Dokumenten sehen. Tesla hat diese Autos über verschiedene Gesellschaften und mit wechselnden Bedingungen je Land und je Zeitraum verkauft. Durch das Sammeln und Vergleichen möglichst vieler Kaufverträge untersuchen wir, ob und wie wir die Klage auf andere europäische Länder ausweiten können. Dabei hilft dein Kaufvertrag direkt.

Hilf der Untersuchung: lade deinen Kaufvertrag hoch
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In deinem Dashboard findest du die **Glovebox**, wo du sicher Dokumente mit uns teilen kannst. Für eine gründliche Untersuchung brauchen wir möglichst viele **Kaufverträge**. Durch ihren Vergleich können wir je Zeitraum und je Gesellschaft feststellen, was genau versprochen wurde und mit wem du kontrahiert hast. Das ist für den juristischen Weg von großer Bedeutung und bestimmt mit, ob wir die Klage auf andere Länder ausweiten können.

Logge dich ein, gehe zur Glovebox und lade deinen Kaufvertrag hoch (und gegebenenfalls Rechnungen oder E-Mail-Kontakt mit Tesla). Mach personenbezogene Daten, die nicht relevant sind, unkenntlich, bevor du hochlädst. Deine Dokumente werden auf Servern innerhalb der EU gespeichert und sind nur für dich und das juristische Team sichtbar.

Was die RDW-Dokumente zeigen
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Wir haben über das niederländische Informationsfreiheitsgesetz (Woo) die RDW-Akten angefordert. Daraus geht hervor, dass Tesla die Typgenehmigung für Full Self-Driving (Supervised) in den Niederlanden selbst beantragt und den Umfang selbst bestimmt hat. Der Antrag datiert vom 5. November 2024. Tesla hat auch den Testaufbau entworfen: ein Softwaremodell auf bereits zugelassener Fahrzeughardware, mit von Tesla geschulten Fahrern in einem eingegrenzten Gebiet. Die RDW hat nichts blockiert; sie hat genau den Hardware-Umfang bewertet, den Tesla selbst eingereicht hat.

In derselben Korrespondenz stellte die RDW als Bedingung ein Testfahrzeug 'with the appropriate specs (hardware \[...\] or newer)'. Die Formulierung 'or newer' bestätigt, dass eine Mindest-Hardwareanforderung galt und ältere Hardware nicht qualifizierte. Dass Hardware 3 außerhalb des Umfangs blieb, war also eine Entscheidung von Tesla, keine Hürde, die die Aufsichtsbehörde gesetzt hat.

Das ist wichtig, weil gegenüber Eigentümern der Eindruck erweckt wurde, Tesla sei gegen eine Ablehnung von HW3 'in Berufung' gegangen. In den offengelegten Akten findet sich kein HW3-Antrag, keine Ablehnung und kein Rechtsmittel. Gegen die Ablehnung von etwas, das nie beantragt wurde, kann man kein Rechtsmittel einlegen. Die RDW hat außerdem schriftlich bestätigt, dass die Genehmigung ausschließlich Hardware 4 betraf und HW3 nie zur Prüfung vorgelegt wurde (RDW, 13. Mai 2026).

Auch unabhängig davon gerät Teslas Darstellung unter Druck. Reuters berichtete am 15. Juni 2026, dass Tesla bei europäischen Aufsichtsbehörden, darunter der RDW, irreführende Sicherheitszahlen zu FSD präsentiert habe. Zehn von elf befragten Verkehrssicherheitsexperten bezeichneten Teslas Statistiken als irreführendes Marketing, mit einer Übertreibung der Sicherheit um etwa das Dreifache. Die RDW ließ dabei wissen, sich nicht auf Marketingaussagen oder externe Statistiken zu stützen.

Und das Muster setzt sich fort: FSD (Supervised) wird inzwischen in immer mehr europäischen Ländern geöffnet, nach den Niederlanden auch in Belgien, Dänemark, Estland und Litauen, jedes Mal auf HW4 und nie auf HW3. Tesla zeigt mit ihrem eigenen Verhalten, dass die funktionierende Funktionalität neue Hardware erfordert.

Aktualisierte Bedingungen und Datenschutz
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Im Vorfeld dieser Schritte haben wir unsere [Bedingungen](https://hw3claim.nl/de/terms) und [Datenschutzerklärung](https://hw3claim.nl/de/privacy) aktualisiert. Dieses Update gilt als Mitteilung dieser Änderungen; lies sie in Ruhe durch.

Was dies ist und was nicht
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Ein paar Dinge klargestellt. Die Anmeldung ist kostenlos, unverbindlich und nicht bindend. Der Rechner liefert eine Schätzung, keine Zusage. Dies ist keine Rechtsberatung und es entsteht kein Mandatsverhältnis. Der Ausgang eines etwaigen Verfahrens ist ungewiss und hängt vom Richter oder einer Einigung ab. Bei jedem konkreten Schritt entscheidest du selbst, ob du mitmachst.

Abschließend
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Rechne es für deinen eigenen Tesla aus und melde dich an. Je mehr Eigentümer sich anschließen, desto mehr Gewicht hat diese Sache. Gemeinsam sind wir stärker.

Dieses Update wurde am 18 Juni 2026 als E-Mail an 6.532 verifizierte Teilnehmer gesendet.

 [Älter

Teslas eigener CEO: "Hardware 3 kann es einfach nicht"

 ](https://hw3claim.nl/de/updates/teslas-eigener-ceo-hardware-3-kann-es-einfach-nicht)

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 ](https://hw3claim.nl/de)Tesla versprach, dass jedes Auto mit Hardware 3 vollständig selbstfahrend werden würde. FSD wird jetzt in der EU ausgerollt, aber nicht auf unseren Autos. Alle HW3-Eigentümer sind betroffen, unabhängig vom Kauf von FSD.

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